Detaillierte Informationen über Pachtvertrag, Pareto-Optimum und Parität

Pachtvertrag, Pareto-Optimum , Parität, Parketthandel und Passiva – Wirtschaftsbegriffe Übersicht
Pachtvertrag: die Überlassung von Sachen durch den Verpächter zum Gebrauch und zur Nutzung, z.B. Ackerfläche oder eine Gastwirtschaft. Der P. geht damit weiter als ein Mietvertrag. Der Pächter darf den Ertrag behalten, muss dem Verpächter den vereinbarten Pachtzins bezahlen und die gepachtete Sache nach Beendigung der Pachtlaufzeit zurückgeben.

Pareto-Optimum: nach dem italienischen Wirtschaftswissenschaftler und Begründer der Wohlfahrtsökonomie VILFREDO PARETO (1848-1923) benannte, bestmögliche Situation der Güterverteilung über den Markt in einer Volkswirtschaf(Gleichgewicht). Danach kann in einer Volkswirtschaft z.B. durch Umverteilung von Gütern eine Person ihr eigenes Wohlbefinden (Nutzen) nur noch dann steigern, wenn eine andere Person schlechter gestellt wird, pari: in der Börsensprache zum Nennwert. Der Kurs eines Wertpapiers ist beispielsweise über pari, wenn er höher und unter pari, wenn er niedriger als der Nennwert ist.

Parität: das im Wechselkurs zum Ausdruck kommende Wertverhältnis zwischen zwei oder mehreren Währungen. Bei Goldwährung ist die Goldparität maßgebend, d.h. das Wertverhältnis des Währungsgelds zu einer Gewichtseinheit. Bei Papierwährung bildet die Kaufkraftparität die Grundlage der Ermittlung des Wechselkurses. Als indirekte P. wird das Wertverhältnis zweier Währungen aufgrund der Notierungen in einer dritten Währung bezeichnet.

Parketthandel: Börse, parkinsonsches Gesetz: von dem britischen Soziologen CYRIL NORTHCOTE PARKINSON (1909-1993) formuliertes, ironisch-satirisches Gesetz über das Wachstum der Bürokratie. Danach weisen hierarchisch aufgebaute Verwaltungen, auch in Unternehmen, die Tendenz zur Selbstaufblähung auf. Dadurch wächst die Gefahr der Unwirtschaftlichkeit, des Leerlaufs und letztlich des Zusammenbrechens.

Passiva: das gesamte Kapital eines Unternehmens. Es steht im Unterschied zu den Aktiva auf der rechten Seite der Bilanz. Nicht nur das Fremdkapital zählt zu den P., sondern auch das Eigenkapital, da dieses Schulden des Unternehmens gegenüber den Eigentümern darstellt. Von einem Passivtausch wird gesprochen, wenn ein Geschäftsfall nur die Passivseite der Bilanz betrifft; nimmt der Unternehmer ein Darlehen auf, um seine Lieferanten zu bezahlen, dann nimmt das Passivkonto Darlehen zu, das Passivkonto Verbindlichkeiten nimmt ab.