SCHUFA Schlussverkauf Schmiergeld Schneeballsystem Schnelltender schöpferische Zerstörung

SCHUFA Schlussverkauf Schmiergeld Schneeballsystem Schnelltender schöpferische Zerstörung
SCHUFA, Kurzwort für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung: eine 1927 gegründete, auf Gegenseitigkeit arbeitende Gemeinschaftseinrichtung der Kreditinstitute und der kreditgebenden gewerblichen Wirtschafmit dem Ziel, durch Auskunftserteilung eine Verringerung des Risikos bei Kreditgewährungen zu erreichen. Die Mitglieder der SCHUFA verpflichten sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Mitteilung an die SCHUFA über Kreditherausgaben und Kreditablehnungen. Mit einer Einwilligungserklärung, der SCHUFA-Klausel, stimmt der Kunde der Übermittlung von Daten an die SCHUFA zu. Sie enthäl1. die ausdrückliche Einwilligung des Kunden, dass das Kreditinstitut Daten über die Beratung, die Aufnahme und die vertragsgemäße Abwicklung der Geschäfts-beziehungen an die SCHUFA weitergibt; 2. die Information an den Kunden, dass das Kreditinstitut nicht vertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen an die SCHUFA meldet, und 3. die Befreiung des Kredit-instituts vom Bankgeheimnis, damit Übermittlungen von Positiv- oder Negativmerkmalen erfolgen können.

Schlussverkauf (Saisonschlussverkauf): eine Sonderveranstaltung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Handel darf danach am letzten Montag im Januar (Winterschlussverkauf) und am letzten Montag im Juli (Sommerschlussverkauf) beginnend, zwölf Tage lang Textilien, Bekleidungsgegenstände, Lederwaren oder Sportartikel zu günstigen Preisen verkaufen. Der S. wird auch genutzt, um die Lagerbestände zu reduzieren und Platz zu schaffen für die jeweilige Saisonware.

Schmiergeld: Geldbeträge, die an Mitarbeiter beim Staat oder in Unternehmen gezahlt werden, um unter Ausschaltung des Wettbewerbs an einen Auftrag zu gelangen, der dann häufig überhöhkalkuliert wird. Steuerlich waren S. bis 1998 als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Schneeballsystem: ein Verkaufsverfahren, bei dem sich der Käufer verpflichtet, einen Teil des Kaufvertrags anzuzahlen und den Rest durch Vermittlung neuer Kunden abzutragen. Die so geworbenen Kunden werden den gleichen Verpflichtungen unterworfen. Das S. verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Schnelltender: Im Rahmen der Offenmarktpolitik der Europäischen Zentralbank werden Feinsteuerungsoperationen auch in Form eines S. durchgeführt. S. werden i. d. R. innerhalb von einer Stunde von der Ankündigung bis zur Bestätigung des Zuteilungsergebnisses vorgenommen.

schöpferische Zerstörung: von dem österreichischen Wirtschaftswissenschaftler JOSEPH ALOIS SCHUMPETER (1883 – 1950) geprägter Begriff für den durch den Wettbewerb ausgelösten Prozess der ständigen Erneuerung und Verbesserung der Produktionsverfahren und Erzeugnisse. Eine zentrale Rolle spieldabei der schöpferische Unternehmer, der durch neue Ideen und den Einsatz neuer Methoden den wirtschaftlichen und technischen Fortschritt vorantreibt.

Bildquelle: schufa . de

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