Orderpapier und Ordnungspolitik – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Orderklausel, Orderpapier, Ordnungspolitik, Ordoliberalismus, Organgesellschaft, Organisation, Organschaft, Outplacement und Output
Orderklausel: Vermerk auf Wertpapieren, durch den der Berechtigte einen anderen durch den Zusatz oder an Order (positive Orderklausel) als Berechtigten benennen kann. Durch die negative Orderklausel nicht an Order wird die Übertragung durch Indossamenausgeschlossen. Die Forderung kann dann nur im Weg der gewöhnlichen Abtretung übertragen werden.

Orderpapier: ein Wertpapier, dessen verbrieftes Recht nur der im O. genannte Berechtigte bzw. der Inhaber, der eine lückenlose Indossamentenkette nachweist, geltend machen kann. Sie werden durch Einigung und Indossamenweitergegeben. Geborene Orderpapiere sind kraft Gesetz O., auch ohne dass sie eine Orderklausel tragen. Zu ihnen gehören der Scheck, der Wechsel und die Namensaktie. Gekorene Orderpapiere werden erst durch die Orderklausel zu O.; zu ihnen gehören Konossement, Ladeschein und Lagerschein.

Ordnungspolitik: die wirtschaftpolitischen Grundsätze und Regeln, die für einen längeren Zeitraum die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln in einer Volkswirtschaffestlegen wie die Verteilung des Eigentums und die Bedingungen, unter denen der Wettbewerb stattfindet. Den Ablauf des Wirtschaftsprozesses innerhalb des Ordnungsrahmens versucht man, durch die Prozesspolitik zu steuern.

Ordoliberalismus: theoretischer Entwurf einer freiheitlichen, auf den Grundsätzen der Marktwirtschafberuhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Als deutsche Variante des Neoliberalismus eine der Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft. Die geistigen Ursprünge gehen auf den deutschen Ökonomen WALTER EUCKEN (* 1891, f 1950) zurück, der mit anderen Nationalökonomen und Juristen in der sog. Freiburger Schule in den 1930er- Jahren Grundgedanken zur Ordnung der Wirtschaft und des Wettbewerbs entwickelte.

Organgesellschaft: im Steuerrecht eine Kapitalgesellschaft, die von einem anderen inländischen Unternehmen, dem Organträger beherrsch wird. Die O. ist wirtschaftlich und organisatorisch beim Organträger eingegliedert, d. h., die Mehrheit der Stimmrechte liegen mittelbar beim Organträger. Durch Beherrschungsvertrag kann der Organträger seinen Willen in der Geschäftsführung der O. durchsetzen. Ein Gewinnabführungsvertrag ist abgeschlossen.

Organisation, Organschaft, Outplacement und Output
Organisation: ein System bestimmter Regelungen zur zielgerichteten Steuerung betrieblichen Handelns. Entsprechende Gestaltungsmaßnahmen betreffen einerseits die Bildung und Koordination aufgabenteiliger, funktionsfähiger Teileinheiten im Sinne einer Aufbau-organisation, andererseits die Strukturierung von aufgabenbezogenen Arbeits- und Bewegungsvorgängen als Ablauforganisation. Die organisatorische Gestaltung basiert auf einer vorhergehenden Zerlegung der Gesamtaufgabe in Teilaufgaben. Mit O. wird sowohl die Tätigkeit des Organisierens wie auch deren Ergebnis bezeichnet. Ausgesprochen häufig ist die Organisation eines Betriebes in die Bereiche kaufmännische Leitung (v.a. Einkauf/Verkauf, allgemeine Verwaltung), technische Leitung (mit Konstruktion und Fertigung sowie Betriebsbuchhaltung) und die Leitung und Fertigungskontrolle, die die Produktqualität überwacht. Über diesen Bereichen steht die Geschäftsführung.

Organisation

Organschaft: die Verbindung einer juristischen Person, insbesondere einer Kapitalgesellschaf(Obergesellschaft, Organträger), mit einem anderen, ebenfalls rechtlich selbstständigen Unternehmen (Organgesellschaft), wobei letzteres bei wirtschaftlicher Betrachtung als unselbstständig in seiner Betätigung erscheint. Steuerlich werden beide Unternehmen z.T. als Einheit angesehen.

Outplacement: die Vermittlung eines gekündigten Arbeitnehmers in eine neue Position außerhalb des Unternehmens durch den bisherigen Arbeitgeber. O. umfasst v.a. die Unterstützung bei der Bewältigung der Trennung vom Unternehmen, bei der beruflichen Neuorientierung und bei den Schritten zurück ins Berufsleben. Es wird in der Regel Angestellten im mittleren und höheren f Management angeboten, deren Aufgabengebiet aufgrund von Umstrukturierungen weggefallen ist. Meist werden die Leistungen im Rahmen des O. von externen Beratungsfirmen erbracht. Diese handeln als dritte Partei die Bedingungen des Ausscheidens aus und beraten die Betroffenen bei der Suche nach möglichen neuen Arbeitgebern sowie der Erstellung der Bewerbungsunterlagen.

Output: die durch Faktoreinsatz erstellten Leistungen eines Betriebes.- Siehe auch Input.
Outsourcing; Kunstworaus engl, outside außen, außerhalb und resource Hilfsmittel]: die Maßnahme, Aufgaben oder Bereiche des Unternehmens – z.B. Forschung und Entwicklung oder EDV-Beratung – in eigene Gesellschaften auszulagern oder externe Dienstleister zu beauftragen, um Kosten zu sparen und mehr Flexibilität in das eigene Unternehmen zu bekommen.