Personalrat, Personalwesen und Personengesellschaften – Wirtschaftsbegriffe Liste Übersicht
Personalrat(Personalvertretung): die Arbeitnehmervertretung in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und anderer Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Privatrechtlich geführte öffentliche Unternehmen, z.B. die Verkehrs-GmbH einer Stadt, haben Betriebsräte. Das Personalvertretungsgesetz beschränkt sich ähnlich dem Betriebsverfassungsgesetz auf die Beteiligungsrechte bei sozialen und personellen Angelegenheiten.
Personalwesen: Sammelbegriff für alle Einrichtungen und Maßnahmen mit dem Ziel, dem Unternehmen zur Erfüllung seiner Aufgaben Arbeitskräfte in der erforderlichen Quantität und Qualität zum richtigen Zeitpunkt, Ort und für die benötigte Dauer bereitzustellen. Neben rechtlichen und verwaltungstechnischen Personalfragen sind auch soziale Angelegenheiten zu beachten, die die Berücksichtigung und Wahrnehmung der Interessen der Mitarbeiter betreffen, d.h. die Kooperation mit Betriebsrat, die Förderung Einzelner, die Form der Information der Mitarbeiter über zukünftige betriebliche Vorhaben und die Entwicklung von Merkmalen zur Personalbeurteilung.
Das P. umfasst als wesentlichen Teil die Personalverwaltung, also alle Aufgaben des Betriebs, die mit der Bearbeitung der Personalunterlagen (Personalakte) der Arbeitnehmer, dem Führen der Lohn- und Gehaltskonten, dem Erstellen von Personalstatistiken Zusammenhängen. Zur Personalwirtschafzählen die Aufgaben der Personalplanung. Der Personalbedarf kann intern (aus dem Unternehmen) oder auch extern (von außen) befriedigt werden. Man unterscheidet den Ersatzbedarf für ausscheidende Mitarbeiter, den Neubedarf für zusätzliche Mitarbeiter und auch die Personalverringerung. Hinzu kommen die Personalbeschaffung (Auswahl, Einweisung, Einstellung), der Personaleinsatz (der Eignung entsprechende Zuordnung zu einem Arbeitsplatz) und die Personalentwicklung (Maßnahmen, um die Qualifikation der Mitarbeiter zu verbessern, z.B. ständige berufliche Weiterbildung und die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Kreativität, Fachkompetenz).
Personengesellschaften: zusammenfassende Bezeichnung für die offene Handelsgesellschaf(OHG), die Kommanditgesellschaf(KG), die BGB- Gesellschaft und die stille Gesellschaft. Personenkonto: für Kunden und Lieferanten in der Buchhaltung geführtes Konto, auf dem alle mitdiesen Personen im Zusammenhang stehenden Geschäftsvorfälle erfasst werden.