Was bedeutet Nummernkonto und Obligation

Normung, Nummernkonto, Nutzen Grafik, Nutzungsdauer, Obligation, Obligo und OECD
Normung: die einheitliche Festlegung von Begriffen, Verfahren, Messtechniken oder Produkt- und Materialeigenschaften wie Qualität, Form, Farbe oder Abmessungen. Reparaturen und Ersatzteillieferungen werden dadurch erleichtert. Bedeutsam sind die Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN), die Normen der EU und die Normen der ISO. Die N. dient der Rationalisierung.

Nummernkonto: ein Bankkonto, bei dem Name und Anschrift des Verfügungsberechtigten – wenn überhaupt – nur auf einer vertraulichen Liste getrennt neben dem Konto geführt wird. Um Steuerhinterziehungen zu vermeiden, sind reine N. in der Bundesrepublik Deutschland verboten. In den drei Nachbarländern Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz sowie in einigen grenznahen Regionen in Österreich erlauben es die weniger strengen Vorschriften zur Kontobezeichnung und -führung, N. einzurichten.

Nutzen: die Bedürfnisbefriedigung oder der Genuss, den der Konsum eines Gutes oder einer Dienstleistung beim Verbraucher auslöst. Als N. werden sowohl das subjektiv empfundene Maß für den Grad der Bedürfnisbefriedigung als auch die Eigenschaften des Sachgutes oder der Dienstleistung selbst angesehen. In der Wirtschaftstheorie wird angenommen, dass private Haushalte nach dem größtmöglichen N. streben (Nutzenmaximierung). Der Begriff N. spielt in der Haushaltstheorie v. a. bei der Bestimmung der Nachfrage und des optimalen Verbrauchsplans eines privaten Haushalts eine Rolle. – Vgl. Grafik.

Nutzungsdauer: der Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgutes Anlagevermögens üblicherweise betrieblich genutzt wird. Sie ist eine Schätzgröße und für die Höhe der Abschreibungen maßgebend. Die betriebsgewöhnliche N. muss nicht zwangsläufig mit der wirtschaftlichen N. übereinstimmen, die zum gewinnmaximalen Einsatz des Anlagegutes führt. Beide Begriffe sind zu unterscheiden von der meist längeren technisch möglichen N. (Lebensdauer) des jeweiligen Betriebsmittels.

Obligation, Obligo und OECD
Obligation: im weiteren Sinn Sammelbegriff für alle Schuldverschreibungen wie Anleihen, festverzinsliche Wertpapiere, Rentenwerte oder Bonds. Im engeren Sinn werden damit Anleihen von Großunternehmen (Industrieobligationen) und Schuldverschreibungen von Realkreditinstituten (Kommunalobligationen) bezeichnet.

Obligo: eine Gewährleistung oder Verpflichtung. Enthält in Vertrag die Klausel ohne Obligo (o. O.), dann will der Leistungsanbieter keine Gewährleistung, bzw. keine Haftung übernehmen. Kreditinstitute führen ein sog. Obligobuch, in das alle eingereichten Wechsel verzeichnet sind, um jederzeit die Gesamtsumme der diskontierten Wechsel feststellen zu können.

oder-Konto: Konto mehrerer Personen (Gemeinschaftskonto) bei Kreditinstituten, über das jeder (Mit- )Kontoinhaber einzeln verfügen kann. Die Kontoinhaber sind Gesamtschuldner. Der Gläubiger eines Konto- (Mit-) Inhabers kann daher das ganze Guthaben pfänden lassen. Bei einem und-Konto sind nur alle Kontoinhaber gemeinschaftlich verfügungsberechtigt.

OECD, Organization for Economic Cooperation and Development, dt. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: durch das Pariser Übereinkommen vom 14.12. 1960 (in Krafsei30.9. 1961) gegründete, aus 30 Mitgliedern bestehende Nachfolgeorganisation der OEEC (Abk. für Organization for European Economic Cooperation, dt. Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit), die ihren Sitz in Paris hat. Ziele der Organisation sind die Erreichung eines angemessenen Wirtschaftswachstums, eines hohen Beschäftigungsstands und eines steigenden Lebensstandards bei Geldwert- und Preisstabilität in den Mitgliedsländern. Außerdem wird die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums auch in Nichtmitgliedsländern, besonders in den Entwicklungsländern, angestrebt sowie die Ausweitung und Liberalisierung des Welthandels. Die OECD ist die bedeutendste Organisation der westlichen Industrieländer zur Koordinierung der Wirtschafts-, Handels- und Entwicklungspolitik. Inzwischen gehören auch einige Schwellen- und Transformationsländer zum Club der reichen Nationen, u.a. Mexiko, Ungarn und die Slowakei. Die Organisation berät bei allgemeinen wirtschaftlichen Problemen, veröffentlicht Länderberichte über die wirtschaftliche Lage der Mitglieder und koordiniert die öffentliche Entwicklungshilfe.