Hausordnung des Kindergartens und der Krippe

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H A U S O R D N U N G

 

der Krippe und des Kindergartens der Deutschen Schule Bukarest

 

 

Die Deutsche Schule Bukarest begrüßt Sie und Ihr Kind herzlich in unserer Einrichtung. Wir arbeiten
familienergänzend und freuen uns, Ihr Kind ganzheitlich bei uns zu fördern. Das (interkulturelle)
Miteinander ist uns sehr wichtig. Um zu gewährleisten, dass sich alle an die gleichen Regeln halten,
gibt es eine Hausordnung, die wir im Folgenden vorstellen.

 

 

Höflichkeit, Grüßen und ein respektvoller Umgang sind selbstverständlich in unserer Einrichtung.

Im Interesse des Kindes und der Entwicklung sollte die Einrichtung regelmäßig besucht werden.

 

Unsere Zeiten

 

  • Öffnungszeiten:

    Krippe: täglich 8 - 15 Uhr von Montag bis Freitag
    Kindergarten: täglich 8 - 17 Uhr von Montag bis Freitag

  • Ruhezeiten:

    Krippe: 12.00 - 14.30 Uhr
    Kindergarten: 12.30 - 14.30 Uhr

  • Bringzeiten: Ihr Kind sollte täglich zwischen 8 - 9 Uhr zu uns in die Einrichtung gebracht und an der Eingangstür zum Kindergarten / zur Krippe der jeweiligen Betreuungsperson übergeben werden. Damit beginnt unsere Aufsichtspflicht. Wir bitten Sie um Pünktlichkeit, da sonst unser pädagogischer Ablauf gestört wird.
  • Abholzeiten: Wenn ein Kind abgeholt wird, räumt es auf und verabschiedet sich. Die zur Abholung des Kindes berechtigten Personen warten vor der Eingangstür zum Kindergarten, bis das Kind hinausgebracht wird. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Verantwortung bei den Eltern und die Betreuungszeit in unserer Einrichtung ist beendet. Die ausgewiesenen Betreuungszeiten sind einzuhalten. Bei Verspätungen muss umgehend unsere Einrichtung benachrichtigt werden.
  • Anrufzeiten: Das Büro der DSBU können Sie täglich Mo - Fr von 9 - 17 Uhr unter der Nummer  021-2106070 erreichen.
    Um die Betreuung und Arbeit mit den Kindern nicht zu kurz kommen zu lassen, sind telefonische Gesprächszeiten
    - in der Krippe zwischen 8 - 9 Uhr und 12.45 - 13.15 Uhr und
    - im Kindergarten zwischen 8 - 9 Uhr, 11 - 12 Uhr und ab 12.45 Uhr möglich.
  • Sprechzeiten: Mit den einzelnen Pädagoginnen bzw. mit der Leiterin können jederzeit Gesprächstermine vereinbart werden. Bei Unzufriedenheiten oder konfliktträchtigen Fragen ist es nicht erwünscht, andere Eltern offen damit zu belasten. Es sollte immer zuerst der betreffende Gruppenleiter von den Eltern angesprochen werden, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

 

Bei Veranstaltungen unserer Einrichtung liegt die Aufsichtspflicht immer bei den Eltern oder erwachsenen Begleitpersonen.

 

An 1 - 2 Tagen im Jahr bleibt unsere Einrichtung geschlossen, da die Pädagoginnen an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Die jeweiligen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

 

Entschuldigung bei Krankheit und Fehlzeiten

 

Bei Fernbleiben der Kinder von unserer Einrichtung aufgrund von Krankheit, Urlaub etc. ist die Leitung umgehend zu informieren. Auch bevor das Kind die Einrichtung wieder besucht, wird um eine Benachrichtigung gebeten.

Über nächtliches Unwohlsein, Erbrechen, Fieber, erhaltene Impfungen etc. sowie über die Verabreichung von Medikamenten sind die Pädagoginnen zu informieren. Die PädagogInnen behalten sich das Recht vor, nach Einschätzung der Situation und eventueller Gefährdung anderer, die betreffenden Kinder wieder nach Hause zu schicken.

Sollte Ihr Kind Fieber (ab 38,5° C) haben, kann ihr Kind erst wieder die Einrichtung besuchen, wenn es mindestens 24 Stunden fieberfrei war.

Über jede übertragbare Krankheit der Kinder - bei Infektionskrankheiten auch im Falle eines Familienmitgliedes - muss die Leitung umgehend informiert werden. Nach einer Infektionskrankheit des Kindes ist eine ärztliche Bescheinigung vor dem Wiederbesuch erforderlich.

Medikamente (dazu zählt auch Hustensaft) werden in unserer Einrichtung nicht verabreicht! Ein Kind, das mit Antibiotikum behandelt wird, ist krank und fühlt sich zu Hause am wohlsten. Nur in Ausnahmefällen, wie bspw. bei chronischen Erkrankungen, ist dies nach Absprache mit der Leitung, der schriftlichen Anweisung des Arztes und der schriftlichen Einwilligung der Eltern möglich.

 

Gegenstände

 

Ihr Kind ist entsprechend der Witterung gekleidet zu bringen.

Ihr Kind benötigt Hausschuhe, Turnsachen, Wechselwäsche, Gummistiefel, Matschhose und Regenjacke. Schläft es in unserer Einrichtung, so benötigt es einen Pyjama, ein Kissen und eine Decke.

Ordnung ist uns wichtig, darum sollte das Eigentum (sämtliche Kleidungsstücke, Schuhe, Bettwäsche, …) des Kindes mit dem Namen beschriftet sein, um Verwechslungen zu vermeiden oder verloren Gegangenes zuzuordnen.

Im Kindergarten darf Spielzeug von zu Hause nur am Spielzeugtag mitgebracht werden (jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat). Dies ist nicht für die Krippe gültig. Dort sollte nur ein vertrauter Gegenstand mitgebracht werden, das dem Kind Sicherheit gibt, vor allem in der Anfangszeit. Mitgebrachte Spielsachen gehen aus Erfahrung meistens verloren oder kaputt.

Unsere Einrichtung übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die mitgebracht werden. Über verlorene Gegenstände, die abgegeben und nicht abgeholt werden, verfügt die Einrichtung nach einem Jahr.

 

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Ich habe die Hausordnung gelesen und zur Kenntnis genommen.

 

Datum und Unterschrift: